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Aktuelles

19.03.2022

Kazoku-Lehrgang mit Georg Karras - 13.03.2022

Heian Godan und Kanku sho waren dieses Mal die Inhalte unseres Sonntags-Lehrgangs mit Georg Karras.

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Coronabdingt konnten einige leider nicht teilnehmen. Diejenigen aber, die dabei waren, bekamen ein sehr intensives und exklusives Training beim Landestrainer, der im besonderen Maße auf jeden Teilnehmer eingehen konnte. Unsere Kazoku-Trainingsreihe mit Georg wird am 13.11.2022 fortgesetzt.

Die schönen Fotos sind wieder von Heiko Specht. Mehr im Fotostream der Galerie.


19.02.2022

Weiter mit der 2G+Regel bis 30.04.2022

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung haben wir festgelegt, dass wir bei der 2G+ Regel bleiben, unabhängig davon, was die Politik für Lockerungen beschließt. Diese Regelung gilt für den Kazoku e. V. zunächst bis zum 30.04.2022, dann wird neu entschieden.


08.02.2022

Kazoku-Termine bis ins Frühjahr

Mit vorsichtigem Optimismus schauen wir ins Frühjahr und hoffen, dass wir mit den bisherigen Sicherheitsmaßnahmen und etwas Glück in der Corona-Entwicklung wieder relativ geregelt trainieren können. Wir haben einiges für diese Zeit geplant:

Samstag, 12.02.2022, 14:00 Uhr: Kumite-Training

Freitag, 18.02.2022: Jahreshauptversammlung -online-

Do, 24.02. - Mo, 28.02.2022: Karneval, kein Training

Samstag, 05.03.2022, 14:00 Uhr: Kumite-Training

Sonntag, 13.03.2022: Kazoku-Lehrgang mit Georg Karras (nur für Mitglieder)
11:00 Uhr: Unter-/Mittelstufe
12:30 Uhr: Oberstufe

Samstag, 26.03.2022, 14:00 Uhr: Kumite-Training

Donnerstag, 07.04.2022:
19:30 Uhr: Gemeinschaftstraining
20:30 Uhr: Prüfung bis 1. Kyu

11.-22.04.2022: Osterferien NRW; während der Ferien findet nur ein Gemeinschaftstraining/Woche statt. Die Termine hierfür sind: Donnerstag, 14.04. und 21.04.2022, jeweils 20:00 - 21:30 Uhr.

Corona: die 2G+ Regelungen gelten auch weiterhin.


12.01.2022

Trainingsstart 13.01.2022 mit 2G+

Das Training startet am 13.01.2022 in der Halle mit Einsetzen der neuen NRW Corona-Verordnung. In Kürze:

Zutritt zur Halle: nur mit 2G+
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Die Impf-/Genesenenbescheinigung und der zusätzliche Schnelltest ist in der Halle vorzuzeigen und darf nicht älter als 24 Stunden sein. (PCR 48 Std.) Ein Selbsttest ist nicht zulässig.

Hier findet Ihr die jetzt gültigen Quarantäne-Regeln mit Ausnahmen für Geboosterte.

Unser Hygienekonzept mit neuestem Stand: Hygienekonzept Kazoku e. V. Stand 12.01.2022.pdf